B19 „Tor zur Stadt“: Wer jetzt Anspruch auf Lärmschutz hat
Entlang der B19 im Bereich „Tor zur Stadt“ haben Anwohnende in Teilen der Bahnhofstraße, der Wartburgallee und der Waldhausstraße grundsätzlich Anspruch auf passiven Lärmschutz. Das geht aus der schalltechnischen Bewertung im Rahmen der Planfeststellung „Neubau Verkehrsanlagen B 19 Tor zur Stadt in Eisenach“ hervor. Für mehrere Gebäude wurden die zulässigen Immissionsgrenzwerte überschritten, sodass dort Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Arbeitsräumen möglich sind.
Die betroffenen Häuser sind in einem von der Stadt veröffentlichten Lageplan farblich markiert. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Gebäude wurden nach Angaben der Verwaltung bereits direkt angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.
Ob im Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht, wird für jedes Gebäude separat geprüft. Lärmschutz kommt nur für Räume in Betracht, in denen sich Menschen länger aufhalten – also Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnküchen sowie Büroräume. Mögliche Maßnahmen sind insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern, gegebenenfalls ergänzt um Lüftungselemente in Schlafräumen.
Die Kosten für notwendigen Lärmschutz werden vollständig übernommen: Für bewilligte Maßnahmen werden 100 Prozent der Ausgaben erstattet. Welche konkreten Umbauten erforderlich sind, entscheidet sich allerdings erst nach einer Begehung vor Ort und einer detaillierten Bestandserfassung in den jeweiligen Wohnungen oder Büros.
Mit der technischen Prüfung und der Erfassung der vorhandenen Bausubstanz ist das Schallschutzbüro Doose beauftragt worden. Die Ortsbegehungen und die anschließende Auswertung sind für die Eigentümer kostenfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass ein formeller Antrag gestellt wird.
Da das Büro Doose nur für einen begrenzten Zeitraum tätig ist, bittet die Stadt die Eigentümer der im Lageplan gekennzeichneten Gebäude, sich möglichst zeitnah zu melden. Zuständig ist der Fachdienst Stadtplanung der Stadtverwaltung; alternativ ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Büro Doose möglich. Wer den Anspruch prüfen lassen möchte, sollte den Antrag nicht aufschieben, um die Fristen des befristeten Auftrags einhalten zu können.
Der Abschnitt der B19 im Bereich Wartburgallee und Bahnhofstraße gilt bereits seit Längerem als lärmrelevant. Im aktualisierten Lärmaktionsplan der Stadt wurden diese Straßen als besonders belastete Bereiche ausgewiesen, für die zusätzliche Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms vorgesehen sind. Die nun angebotenen passiven Lärmschutzmaßnahmen ergänzen diese Planungen um konkreten Schutz direkt an den Wohn- und Arbeitsräumen der Anwohnenden.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.09.2026
Abbildungen Lagepläne: Stadtverwaltung Eisenach
Veröffentlicht am 11.09.2026 10:31 von Christian Wolf, Redakteur


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