12.06.2026

Grundsteuer in Eisenach ab 2027: Wohngrundstücke werden entlastet

Ab dem 1. Januar 2027 greift in Thüringen eine neue Regelung zur Grundsteuer, die sich direkt auf Eigentümer in Eisenach und den Ortsteilen auswirkt. Kern der Änderung: Für reine Wohngrundstücke sinkt die Belastung tendenziell, während Nichtwohngrundstücke stärker herangezogen werden. Grundlage ist das „Thüringer Anpassungsgesetz zur Grundsteuerreform“, das der Landtag am 19. November 2025 beschlossen hat. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sich damit die Berechnung der Grundsteuer deutlich verändert und der bisherige Blick nur auf den Hebesatz nicht mehr ausreicht.

Mit dem Landesgesetz wurde das bundesweit geltende Grundsteuermodell für Thüringen konkretisiert. Ziel ist es, eine Verschiebung der Steuerlast von Nichtwohngrundstücken hin zu reinen Wohngrundstücken abzufedern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Eisenach bedeutet das: Trotz unverändertem Hebesatz der Stadt kann die Grundsteuer für Wohngrundstücke ab 2027 sinken.

Hebesatz verliert seine frühere Signalwirkung

Bislang galt der Hebesatz einer Kommune als zentrale Vergleichsgröße für die Höhe der Grundsteuer. Diese Rolle verliert er nun. Neben dem Hebesatz wirkt künftig vor allem die vom Land festgelegte Steuermesszahl, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. In der Kombination führt das dazu, dass Wohneigentümer ab 2027 entlastet werden können, obwohl der Hebesatz in Eisenach gleich bleibt.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt mehrfach darauf hingewiesen, dass die Hebesätze seit der Grundsteuerreform nur noch eingeschränkt zwischen Kommunen vergleichbar sind. Entscheidend ist nun das Zusammenspiel aus Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz.

So wird die Grundsteuer ab 2027 berechnet

Das dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber mit neuen Steuermesszahlen hinterlegt:

1. Ausgangspunkt ist der Grundsteuerwert (Grundstückswert), den das Finanzamt Eisenach im Zuge der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 festgesetzt hat. Änderungen, die seitdem vom Finanzamt vorgenommen wurden, fließen ein, sodass stets der aktuelle Grundstückswert zugrunde liegt.

2. Dieser Grundsteuerwert wird mit der neuen, gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Für Wohngrundstücke liegt die Steuermesszahl künftig bei 0,23 Promille (bisher 0,31 Promille), für Nichtwohngrundstücke bei 0,59 Promille (bisher 0,34 Promille).

3. Der vom Finanzamt neu berechnete Grundsteuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Stadt Eisenach multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer, die ab 2027 zu zahlen ist.

Wichtig ist: Die bereits festgesetzte Grundsteuer für die Veranlagungsjahre 2025 und 2026 bleibt unverändert. Die jetzt beschlossene Anpassung greift erst ab dem Jahr 2027.

Neue Messbescheide vom Finanzamt Eisenach

In den kommenden Wochen erhalten Grundstückseigentümer Post vom Finanzamt Eisenach. Verschickt werden neue Grundsteuermessbescheide. Diese Bescheide sind noch nicht der eigentliche Grundsteuerbescheid der Stadt, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Vorstufe. Den Schreiben liegt ein Informationsblatt des Thüringer Finanzministeriums bei, das die Änderungen und Hintergründe erläutert.

Auf Basis dieser Messbescheide wird die Stadt später die endgültigen Grundsteuerbescheide erstellen. Erst diese Bescheide geben Auskunft darüber, wie hoch die Grundsteuer ab 2027 im Einzelfall ausfällt.

Stadtverwaltung bittet um Geduld bei Rückfragen

Im Fachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Eisenach laufen die Vorbereitungen für die Umstellung bereits. Dort müssen in den kommenden Monaten sämtliche Daten geprüft und in die städtische Finanzsoftware übertragen werden. Nach aktuellem Stand sind rund 13.000 Fälle im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile zu bearbeiten.

Um diese Aufgabe neben dem laufenden Tagesgeschäft bewältigen zu können, bittet die Stadt alle Eigentümerinnen und Eigentümer ausdrücklich, vorerst von individuellen Anfragen zur künftigen Höhe der Grundsteuer abzusehen. Konkrete Auskünfte zu einzelnen Grundstücken können derzeit noch nicht gegeben werden.

Wie es weitergeht – Zeitplan folgt

Die Stadt kündigt an, die Öffentlichkeit schrittweise über das weitere Verfahren zu informieren. Dazu soll auch ein genauer Zeitplan gehören, ab wann mit dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zu rechnen ist. Eigentümer müssen daher nichts veranlassen, um im Verfahren berücksichtigt zu werden.

Parallel dazu bleibt die Grundsteuerreform in Eisenach ein Thema, das viele betrifft: Bereits 2024 und 2025 gab es Informationsangebote, unter anderem eine gut besuchte Einwohnerversammlung sowie digitale Hilfen wie einen Grundsteuer-Rechner. Mit der nun beschlossenen Anpassung der Steuermesszahlen rückt vor allem die Entlastung von Wohngrundstücken in den Fokus – während die Verwaltung im Hintergrund die technische Umsetzung für tausende Fälle stemmen muss.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.06.2026
Veröffentlicht am von , Redakteur

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