21.07.2026

NABU warnt vor Folgen geplanter Jagd auf Wolf, Graugans und Goldschakal in Thüringen

Der Naturschutzbund NABU Thüringen kritisiert die Pläne der Landesregierung, Wolf, Graugans und Goldschakal in die Thüringer Jagdzeitenverordnung aufzunehmen. Aus Sicht des Verbandes drohen damit negative Folgen für streng geschützte Arten – auch in den ländlich geprägten Regionen rund um Eisenach und im Wartburgkreis, wo Weidetierhaltung und Naturschutz seit Jahren im Spannungsfeld stehen.

Konkret geht es um einen Entwurf des Umweltministeriums unter Minister Tilo Kummer. Demnach sollen die drei bislang streng geschützten Arten in die Jagdzeitenverordnung aufgenommen werden, ebenso ist eine längere Jagdzeit für Rabenkrähen vorgesehen. Zwar sind für Wolf, Graugans und Goldschakal zunächst keine konkreten Jagdzeiten hinterlegt, der NABU sieht darin aber den Einstieg in eine reguläre Bejagung. Der Verband lehnt das ab und verweist darauf, dass einzelne Problemtiere schon heute rechtlich entnommen werden können, ohne die Arten generell jagdbar zu machen.

Nach Angaben des NABU Thüringen leben im Freistaat derzeit rund 100 Brutpaare der Graugans, sieben Wolfsrudel und eine bislang nicht genau bekannte, maximal einstellige Zahl von Goldschakalen. Alle drei Arten unterliegen einem hohen Schutzstatus nach EU-Recht. Aus Sicht des Verbandes kann eine Jagd den ohnehin kleinen Bestand im Land weiter schwächen und den Erhaltungszustand verschlechtern.

Marcus Orlamünder, Naturschutzreferent des NABU Thüringen, warnt zudem vor unerwünschten Nebenwirkungen für Landwirtschaft und Weidetierhaltung. Bei Graugänsen, die auf dem Zug in großen gemischten Trupps rasten, könnten Störungen durch Schüsse den Energiebedarf der Tiere erhöhen – mit der Folge, dass sie mehr fressen und Schäden auf Feldern sogar zunehmen. Beim Wolf verweist Orlamünder auf Erfahrungen aus Frankreich: Dort sei nach einer Anhebung der Abschussquoten ein Anstieg der Angriffe auf Weidetiere verzeichnet worden, weil zerstörte Rudelstrukturen das Verhalten der Tiere verändert hätten.

Auch bei Rabenkrähen sieht der NABU den Nutzen einer Ausweitung der Jagd kritisch. Untersuchungen zufolge stagnieren die Bestände in Gebieten ohne Jagd, während sie in Revieren mit intensiver Verfolgung durch höhere Reproduktionsraten Verluste ausgleichen. Aus Sicht des Verbandes spricht das gegen eine längere Jagdzeit.

Silvester Tamás, Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen, befürchtet, dass die Aufnahme des Wolfes in Jagdrecht und Jagdzeitenverordnung den kleinen Bestand im Freistaat direkt gefährdet. Sieben Rudel seien eine sehr schmale Basis, um einen langfristig stabilen Erhaltungszustand zu erreichen. Tamás betont, dass eine Jagd die wirtschaftlichen Probleme von Weidetierhaltenden nicht löse und den Herdenschutz nicht ersetzen könne. Vielmehr brauche es konsequent umgesetzte Schutzmaßnahmen, wie sie auch in anderen Bundesländern bereits zu sinkenden Risszahlen geführt haben.

Der Verband erinnert daran, dass jedes Bundesland verpflichtet ist, seinen Beitrag zum Schutz streng geschützter Arten zu leisten. Ein Automatismus, nach dem Arten mit erreichtem günstigen Erhaltungszustand automatisch bejagt werden dürften, sei im europäischen Naturschutzrecht nicht vorgesehen. Stattdessen fordert der NABU, die Liste der jagdbaren Arten insgesamt deutlich zu verkleinern und diese direkt im Thüringer Jagdgesetz festzuschreiben, anstatt sie über eine eigene Rechtsverordnung zu regeln.

In einem Positionspapier plädiert der NABU seit Längerem dafür, sich bei jagdbaren Arten im Wesentlichen auf Schalenwild wie Rot-, Reh- und Damhirsch, Mufflon und Wildschwein sowie wenige weitere Arten wie Wildkaninchen, Feldhase (mit ganzjähriger Schonzeit), Stockente, Fasan und Rotfuchs zu beschränken. Eine Ausweitung auf Wolf, Graugans und Goldschakal widerspreche dieser Linie und setze aus Sicht des Verbandes ein falsches Signal.

Als Alternative zu jagdlichen Maßnahmen fordert der NABU für Wolf und Goldschakal einen flächendeckenden Ausbau des Herdenschutzes und eine auskömmliche Förderung der Weidetierhaltung. Bei Graugänsen hält der Verband unbürokratische Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden für sinnvoller als Abschüsse. Bei Rabenvögeln setzt der NABU auf praxistaugliche Präventionsmaßnahmen. Für landwirtschaftliche Betriebe und Weidetierhaltende in der Region Eisenach und im Wartburgkreis wären damit vor allem bessere Beratung, verlässliche Förderprogramme und klare Regelungen bei Ausgleichszahlungen verbunden.

Die geplante Änderung der Jagdzeitenverordnung reiht sich in eine breitere Debatte um den Umgang mit dem Wolf in Thüringen ein. Bereits zuvor hatte der NABU Thüringen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz kritisiert und darauf hingewiesen, dass der Bestand im Freistaat nach wie vor klein ist. Für viele Betriebe in Südwestthüringen bleibt damit die Frage zentral, ob die Landespolitik eher auf Abschussregelungen oder auf den Ausbau von Herdenschutz und Beratung setzt.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2026
Foto: NABU
Veröffentlicht am von , Redakteur

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