06.05.2026

Erneut illegaler Wolfsabschuss: NABU Thüringen stellt Strafanzeige

Bei Großbreitenbach im Ilm-Kreis ist vor einigen Wochen ein toter Wolf gefunden worden. Untersuchungen haben inzwischen bestätigt, dass das Tier erschossen wurde. Der Naturschutzbund NABU Thüringen spricht von einem erneuten Fall illegaler Tötung und will Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Der Verband macht die aktuelle politische Debatte um den Wolf mitverantwortlich und fordert konsequentere Ermittlungen gegen Umweltstraftaten.

Nach Angaben des NABU ist es der dritte bekannte Fall einer illegalen Wolfs­tötung in Thüringen. Die Aufklärungsquote liege faktisch bei null. Aus Sicht des Verbandes ist das ein politisches Versagen: Statt den Schutz streng geschützter Arten zu stärken, würden Forderungen nach Jagdfreigaben den Druck auf Wölfe erhöhen. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die von der Landesregierung und Umweltminister Tilo Kummer vorangetrieben wird, wertet der NABU als Versuch, solche Taten nachträglich zu legitimieren.

Der Verband betont, dass weniger Wölfe nicht automatisch weniger Risse an Weidetieren bedeuten. Schon ein einzelner Wolf könne Schäden verursachen, wenn er auf ungeschützte Herden trifft. Die Rissstatistiken des Kompetenzzentrums für Wolf, Biber und Luchs zeigen laut NABU, dass in nahezu allen bekannten Fällen in Thüringen Schafe und Ziegen nicht oder nur unzureichend geschützt waren. Eine nicht zielgerichtete Bejagung könne zudem Rudelstrukturen zerstören und das Verhalten der Tiere unberechenbarer machen.

Als warnendes Beispiel verweist der NABU auf Frankreich. Dort hätten Abschussquoten bei Wölfen zu einem deutlichen Anstieg der Angriffe auf Weidetiere geführt. Der Verband sieht sich durch diese Erfahrungen in der Forderung bestätigt, den Schwerpunkt auf wirksamen Herdenschutz zu legen. Die bestehenden Förderprogramme für Zäune und Schutzmaßnahmen in Thüringen werden nach Angaben des NABU bereits genutzt und gelten als gut ausgestaltet.

Rechtlich bleibt der Wolf in Deutschland streng geschützt – auch dann, wenn er ins Jagdrecht aufgenommen wird. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, das Wölfe bundesweit unter strengen Schutz stellt. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Ergänzend greifen europäische und internationale Regelungen, die den Freistaat zu besonderer Sorgfalt verpflichten, solange der Bestand noch klein ist und sich weiter ausbreitet.

Für die aktuelle Tat bei Großbreitenbach fordert der NABU, dass die zuständigen Behörden umgehend und mit Nachdruck ermitteln. Der Verband erneuert seine seit Jahren erhobene Forderung nach einer spezialisierten Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltstraftaten in Thüringen. Nach Einschätzung des NABU fehlt es bislang an Fachkompetenz und Ausstattung, etwa bei der Spurensicherung und beim Einsatz von Spürhunden, um Tatorte einzugrenzen und Täter zu ermitteln.

Eine solche zentrale Einheit mit ausreichend Personal, Ausbildung und Finanzierung könnte aus Sicht des Verbandes dazu beitragen, Fälle illegaler Tötungen von Wölfen und anderen streng geschützten Arten besser aufzuklären. Für Weidetierhalterinnen und -halter in ländlichen Regionen – von der Rhön über den Wartburgkreis bis in den Ilm-Kreis – bleibt damit die Kombination aus verlässlichem Herdenschutz und einer klaren Strafverfolgung bei Umweltkriminalität ein entscheidender Faktor.

Hintergrund: Bereits in den vergangenen Jahren hatte der NABU Thüringen wiederholt vor den Folgen einer regulären Wolfsjagd gewarnt und auf die geringe Bestandsgröße im Freistaat hingewiesen. Gleichzeitig fordert der Verband, Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung für Herdenschutz weiter auszubauen, damit Betriebe im ländlichen Raum die Rückkehr des Wolfs besser bewältigen können.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.04.2026
Foto: NABU
Veröffentlicht am von , Redakteur

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